Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

Privat versichert

eingestellt am: 11.02.2010, 10:07 Uhr
eingestellt von: Petra Wieczorek
über den Autor:

Beschreibung:

Ein Klient (Mann mittleren Alters, starke Athetose, kognitiv nicht eingeschränkt, kann nicht sprechen, lebt im Wohnheim, tagsüber Förder- und Betreuungsgruppe) ist privat versichert. Er verfügt über mehrere nichtelektronische Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Körperalphabet, Partnerscanning, etc.) die jedoch im Alltag nicht ausreichend sind.

Nun haben wir elektronische Hilfsmittel mit Augensteuerung (z.B. TOBII) ausprobiert und festgestellt, dass er sehr gut damit zurechtkommen würde und es ihm im Alltag eine sehr große Hilfe wäre.

Es wurden wohl in der Vergangenheit schon mehrere Versuche unternommen Kostenübernahmen von z.B. E-Rolli, elektronische Kommunikationshilfe durch die private Krankenkasse zu bewirken, diese jedoch wohl immer abgelehnt habe.

Nun habe ich mit privat versicherten Klienten keinerlei Erfahrung. Gibt es (rechtliche) Argumentationsgrundlagen oder andere Wege, um wenigstens einen Teil der Kosten zu decken?

Kommentare zum Beitrag:

11.02.2010, 12:03 Uhr - Privat versichert - Andreas Grandic

Privat versichert

eingestellt am: 11.02.2010, 12:03 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Wieczorek,

bei einer privaten Versicherung handelt es sich um einen Privatvertrag, der das beinhaltet, was der Versicherte unterschrieben hat. Es gibt keinen Leistungsanspruch, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dementsprechend haben private Krankenkassen das Recht, das zu bezahlen, was in Ihren Verträgen steht und sonst nichts. Dazu gehören in aller Regel Kommunikationshilfen nicht.

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn die Person für die Sie fragen beihilfeberechtigt ist. Dann gilt die Beihilfeverordnung mit einem Hintertürchen für Kommunikationshilfen. Diese Details sollten wir aber direkt besprechen (beratung.kommunikation.soho(at)t-online.de.

Letztendlich wäre es auch möglich, eine Kommunikationshilfe als Leistung der Eingliederungshilfe zu betrachten (wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wären). Dies ist dann mit einer Überprüfung der finanziellen Situation des Betreffenden verbunden. Da diese Person ja bereits vollstationär untergebracht ist (wenn ich das richtig verstanden habe), dann wird ja bereits Eingliederungshilfe gezahlt. Wäre also denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Grandic

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

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