Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

A A A

Beitrag

Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13

eingestellt am: 21.10.2015, 17:40 Uhr
eingestellt von: Christiane Dieckmann
über den Autor: Mutter einer Tochter mit Rett-Syndrom im, Schulleiterin, Schule für Kranke Rummelsberg

Beschreibung:

Hallo,

ich habe eine Anfrage einer Mutter, die mit Hilfe einer Beratungsstelle einen Tobii I15 für ihre 6 jährige Tochter beantragen möchte. Das Gerät wurde einige Tage getestet, ein ausführlicher Beratungsbericht liegt vor

Die private Kasse hat sich ein Angebot einer anderen Rehafirma geben lassen; dort schlägt man den NEOS 13 mit Grid 2 vor, der 3000 € günstiger ist. Das Argument der Kasse ist: "Die Leistungspflicht des Versicherers bezieht sich nur auf die medizinisch notwendige Versorgung....Die Regelung dient dazu, dass bei der Auswahl unter mehreren, den medizinischen Zweck in gleicher Weise und ausreichend erfüllenden Hilfsmittel kostenschonend vorgegangen und die Wahl auf das medizinisch Notwendige beschränkt wird."

Die kasse ist der Meinung, dass beide Geräte (Augensteuerung, Symbole etc.) gleichwertig sind.

Ich kenne mich leider mit dem NEOS13 und Grid2 nicht aus, bräuchte aber einen Vergelich, der aufzeigt, dass der Tobii mit Communicator besser geeignet ist. Hat jemand von euch Erfahrungen mit beiden Geräten(Akkulaufzeit, Lautsprecher ausreichend?, Besonderheiten in der Handhabung der Augensteuerungen, Vokabularstretegie etc.) und könnte mir ein paar Argumente liefern?

Christiane

Kommentare zum Beitrag:

21.10.2015, 20:03 Uhr - Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13 - Daniel Sturmair

Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13

eingestellt am: 21.10.2015, 20:03 Uhr
eingestellt von: platus

Kommentar:

Hallo Christiane,

ich kenne beide Systeme und beides sind Augensteuerungen mit ähnlichem Funktionsumfang. Wurde auch die Augensteuerung mit dem NEOS erprobt? Aus meiner Sicht kann ich zunächst schon dem Argument der Kasse folgen, wenn ein Gerät um € 3.000,- günstiger ist.

Um nun Argumente zu liefern müsste aber vorher noch geklärt werden, ob dieses Mädchen bisher schon eine Kommunikationshilfe od. Symbolstrategie hatte, denn dies könnte dann für den Communicator von tobii sprechen. Wenngleich auch diese Software auf dem NEOS installiert werden kann. Hier sollte dann mit der Versorgerfirma gesprochen werden.

Sollte das Kind nun zum ersten Mal starten, so spricht auch sicher nichts gegen den NEOS mit Grid, da auch Grid Symbolstrategien liefert. Erlernen muss das Kind Grid aber auch die Communicator Software von tobii.

Entscheidend wird wohl sein, den NEOS zu erproben sofern noch nicht geschehen und dann aufgrund der Erfahrung aus beiden Erprobungen für das eine oder andere Gerät zu argumentieren. Da ich aber davon ausgehe, dass bei diesem Kind auch der NEOS funktionieren wird, wird es wohl dieses Gerät werden und sofern das Kind damit umgehen kann ist ja alles perfekt.

Viele Grüße

Daniel 

 

Informationen über den Autor:

GF , Platus Learning Systems GmbH

21.10.2015, 21:05 Uhr - Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13 - Peter Neubert

Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13

eingestellt am: 21.10.2015, 21:05 Uhr
eingestellt von: Paulpeter

Kommentar:

Hallo Christiane, ich bin zwar neu hier habe aber ähnliche Erfahrungen mit meiner Kasse gemacht. Wir hatten auch zuerst ein Tobii mit Erfolg getestet und dann kam die Kasse mit einer Alternativversorgung um die Ecke. Wir mussten hier auch einen sogenannten Zweitanbieter empfangen. Nach stöbern hier im Forum war ich auch eher skeptisch was Grid anging. Ich habe auch am Anfang sehr kritische Fragen gestellt und meinen Unmut geäußert. Der Berater der von der Kasse vorgeschlagenen Firma hat mich aber beruhigt und gesagt das sowieso erst mal getestet wird, ohne diesen Test würden die auch nicht anbieten. Ich habe mich dann schlau gemacht und erfahren das in vielen Ländern Grid eins der führenden Kommunikationssoftwaren ist und da wir unbedingt auch LookToLearn haben wollten, hat mich beruhigt das der Hersteller für Grid auch der Hersteller für LookToLearn ist.

Nach einem Test mit verschiedenen Augensteuerungen zusammen mit dem Neos13 waren wir beruhigt. Ich muss allerding sagen dass nur die Alea Augensteuerung uns wirklich überzeugt hat da gab es noch eine Alternative „ EyeGlance“ oder so, die war es nicht. Also achte wirklich darauf welche Augensteuerung zu euch passt. Das Grid-Programm hat eine sehr gute Strategie für meine Tochter und die Seiten lassen sich auch total einfach anpassen. Wir sind sehr zufrieden. Auch der Service passt. Hier solltest du auch unbedingt nachfragen wie es mit der Betreuung aussieht. Bei uns war der Berater danach noch zweimal und hat uns sogar Spiele nachinstalliert.

Was auch wichtig ist das ihr darauf achtet die Vollversion der Augensterung Alea zu bekommen. Bei der Vollversion können ohne Probleme Lifetoolspiele, Windowsspiele und was uns besonders wichtig war auch Multitext gut eingebunden werden. Der Hersteller hat uns angeboten wenn wir neue Spiel, oder Schulsoftware haben dies auch als Service einzubinden. Dies haben wir auch sch in Anspruch genommen mit Erfolg.

Ich hoffe das macht Euch Mut und wünsche euch einen erfolgreichen Test.

 

Informationen über den Autor:

Vater von Tina mit Rett

22.10.2015, 09:48 Uhr - Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13 - Dirk Schmidt

Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13

eingestellt am: 22.10.2015, 09:48 Uhr
eingestellt von: Dirk95

Kommentar:

Guten Morgen,

wir nutzen in unserer Familie, für meine Schwester (ebenfalls Rett) , auch einen Neos 13 mit einer Alea Augensteuerung. Wir haben ebenfalls 3 Geräte getestet und haben uns anschließend um einen Neos 13 bemüht. Aufgrund der preislichen Situation ging bei der KK auch alles glatt. Ich kann euch nur empfehlen beide Systeme mal für einige Tage zu testen. Es sollte an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Situationen getestet werden. Wir hatten das Glück das wir das Tobii und den Neos/Alea paralell testen konnten und haben wenig marginale Unterschiede festgestellt. Beide Systeme sind nach unserer Einschätzung gleichwertig.

Der Versorger unseres Gerätes hat uns auch Look to Learn, Scene and Sounds aufgespielt. Darüber hinaus nutzen wir auch das TheGrid für unsere Kommunikation. Hier haben wir eine sehr guten Support von unserem Versorger erhalten. Er hat uns in 2 Schulungen in die Anpassung der Oberfläche eingewiesen. Wir sind jetzt in der Lage, alle Anpassungen selbst vorzunehmen. Das System hat uns überzeugt und wir sind sehr zufrieden. Die Software wird uns sicher noch viele Jahre begleiten.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe ist, warum suchst Du Argumente gegen Neos/Alea? Du schreibst das du den Neos nicht kennst...find ich komisch bei einem solche Preisunterschied kannn ich die Kasse verstehen, teste doch erstmal und mach Dir dann Gedanken zur Agumentation.

Vielleicht kommt das Kind ja auch gut mit dem System zurecht. Ich wünsche euch einen guten Vergleich.

LG Dirk

Informationen über den Autor:

22.10.2015, 14:49 Uhr - Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13 - Christiane Dieckmann

Zu: Krankenkassenablehnung Tobii - Neos13

eingestellt am: 22.10.2015, 14:49 Uhr
eingestellt von: Christiane

Kommentar:

Vielen Dank für eure ausführlichen Kommentare, ich leite das sehr gerne weiter.

 

Ich bin auch sehr dafür, dass der Neos13 mit der entsprechenden Augensteureung ebenso intensiv getestet wird, denn ich habe mich da nicht in der Empfehlung festgelegt - die Empfehlung kam von der Beratungsstelle.

Die Familie würde den Tobii I 15 mit dem Communicator auch deshalb bevorzugen, weil die zukünftige Schule schon in dieses Gerät eingearbeitet ist. Und jeder, der sich mit den Anpassungen beschäftigt, weiß wie viel Arbeit das ist...und wenn Schule und Elternhaus da gut Zusammenarbeiten ist das viel wert.

Und das Gehäuse mit der integrierten Augensteuerung ist sehr robust und steht ohne Zusatzhalterungen auf dem Tisch etc. - externe AS wie beim Tobii C - Modell waren da schon labiler.

Natürlich muss das Gerät in erster Linie für das Kind passen...

Vielen Dank nochmals!!!!

Christiane

Informationen über den Autor:

Mutter einer Tochter mit Rett-Syndrom im, Schulleiterin, Schule für Kranke Rummelsberg

Nach oben