Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Hilfsmittelversorgung bei Beihilfeberechtigten

eingestellt am: 12.01.2009, 20:14 Uhr
eingestellt von: Andreas Grandic
über den Autor: Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

Beschreibung:

Liebe Cluksler,

schönes Neues Jahr noch. Ich schreibe den folgenden Beitrag auf Bitte aus dem CLUKS-Forum, nicht dass ihr denkt, ich will dauernd was schreiben.

Es geht um Hilfsmittel für Menschen, die nicht gesetzlich versichert sind, also z.B. Beamte und Angehörige. Hier gilt nicht der Hilfsmittelkatalog, sondern folgendes:

Grundsätzlich hält sich die Beihilfe an die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes (BVO). In dieser Beihilfeverordnung sind alle beihilfefähigen Hilfsmittel aufgelistet. In der aktuellen Beihilfevordnung von Baden-Württemberg findet sich auf Seite 39 folgender Punkt

 

Communicator (bei dysarthrischen Sprachstörungen)

 

Mit diesem Punkt bin ich in der Vergangenheit auf die Beihilfe zugegangen und habe diesen erläutert, der der Communicator grundsätzlich eine Gerätegruppe beschreibt, die es nicht oder kaum sprechenden Menschen erlaubt sich zu äußern. Es gibt einen Canon Communicator, aber in "meiner" Auslegung der BVO ist nicht das Gerät sondern die Gerätegruppe gemeint. Sog. Grandic`sche Auslegung der BVO, 2008. ;-)

 

Die Beihilfhemitarbeiter konnten sich nach einigem Hin und Her mit dieser Argumentation anfreunden und haben nach Einschaltung des MD die Geräte genehmigt. Die Debeka als Partner übernahm dann den Rest. Da in der Regel diese Kasse das bezuschusst, was die Beihilfe genehmigt.

Grüße

 

Andreas Grandic

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