Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

Gutachten

eingestellt am: 27.09.2010, 08:12 Uhr
eingestellt von: Mathias Schölzel
über den Autor:

Beschreibung:

Guten Tag,

 

unsere Krankenkasse hat den Antrag für unsere Tochter Reenste(Pflegestufe 2) ebenfalls abgelehnt mit dem Hinweis, dass es sich bei dem erforderlichen Notebook um ein Gebrauchsgegenstand des öffentlichen Lerbens handelt. Wir sind daher auch dringend auf

Unterstützung bei der Erstellung eines Gutachtens angewiesen, da die Stellungnahme

der integrativen Grundschule und das Rezept des Hausarztes nicht ausreichend waren.

Ggf. werden wir die Ergotherapeutin nochmals um Unterstützung bitten.

 

Birgit und Mathias

Kommentare zum Beitrag:

13.12.2010, 13:25 Uhr - Gutachten - Andreas Grandic

Gutachten

eingestellt am: 13.12.2010, 13:25 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrter Herr Schölzel,

bitte entschuldigen Sie die lange Zeitdauer bis zu unserer Antwort.

In der Regel werden (wie sie es ja erlebt haben) Notebooks nicht von der Kasse übernommen. Je nach Bundesland und finanzieller Situation von ihnen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung dieses Hilfsmittels.

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation oder Medienberatungszentrum in ihrem Bundesland.

Viel Erfolg

 

Andreas Grandic

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

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