Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Neos statt Tobii

eingestellt am: 14.02.2019, 16:24 Uhr
eingestellt von: Doris Henning-Schlosser
über den Autor: Sonderschullehrerin an der Dreifürstenst, Sonderschullehrerin, Dreifürstensteinschule Mössingen

Beschreibung:

Liebe Experten in Sachen Hilfsmittelbeantragung,

wir sind ratlos! Wir haben für eine Schülerin einen Tobii beantragt. Die Kasse hat die Eltern unterschreiben, lassen , dass sie ein zweites Angebot einholen darf. Jetzt sollen wir eine Firma kommen lassen, von der wir noch nie etwas gehört haben und ein Neos mit Alea Augensteuerung testen. Die Einweisung soll 1h dauern, bei einer Augensteuerung und einem uns unbekannten System!

Muss man das mitmachen? Hätten die Eltern am Besten gar nichts unterschreiben sollen? Hat man nach einer Testphase die Chance zu sagen, dass man doch den Tobii will? Kann man an irgendeiner Zeitpunkt dieses Verfahrens Widerspruch einlegen?

Ist es zulässig, dass Kassen anscheinend Vertragspartner haben, über die sie dann ausschließlich versuchen zu versorgen?

Ich freue mich sehr über jede Reaktion auf diesen Post!

 

Kommentare zum Beitrag:

14.02.2019, 17:56 Uhr - Zu: Neos statt Tobii - Andreas Grandic

Zu: Neos statt Tobii

eingestellt am: 14.02.2019, 17:56 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Liebe Frau Henning-Schlosser,

grundsätzlich hat die Kasse das Recht, andere Anbieter hinzuzuziehen, da sie ja auch eine 'wirtschaftliche Versorgung eines Versicherten' gewährleisten muss. Wenn die Eltern das unterschrieben haben, ist es praktisch nicht mehr zu stoppen.
Aber egal: lassen sie die andere Firma kommen, schauen sie sich das Ganze an und sollten Zweifel da sein, halten sie diese schriftlich fest.

Ich gehe davon aus, dass sie die Beantragung der Eltern als Schule begleiten. Daher wäre es wichtig, die weiteren Schritte mit den Eltern abzustimmen. As erstes müssten sie, wenn die Testung der von der Versicherung hinzugezogenen Firma nicht erfolgversprechend ist, eine entsprechende Stellungnahme formulieren und ggfs. den Versuch mit einem Tobii verlangen (wenn das noch nicht erfolgt ist).

Sollte die Kasse auf der alternativen Versorgung bestehen, wird diese zunächst nur 3 Moate genehmigt (maximal). Danach erfolgt eine erneute Stelungnahme mit entsprechender Bewertung. D.h. auch dann könnte das Tobii ins Spiel gebracht werden.

Zu ihrer letzten Frage: Es ist nicht erlaubt, dass Kassen ihre gesamte Versorgung über einen Anbieter exklusiv vornehmen lassen. Das gabe es vor einigen Jahren mit der DAK. Das wurde gestoppt, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Anbieter alles hat.

Noch eine letzte Frage: was spricht aus ihrer Sicht gegen eine alternative Versorgung? Also kein Tobii? Seien Sie bitte der Kasse gegenüber vorsichtig mit Äußerungen, die bei der Kasse den Eindruck erwecken könnten, dass sie Tobii gut kennen und es für unpraktisch halten, ein neues System zu erlernen. Argumentieren sie ausschließlich aus der Sicht des Betroffenen/der Betroffenen.

Sollten sie detaillierter über den 'Fall' diskutieren wollen, biete ich an, dass sie sich direkt an mich wenden (Andreas Grandic, Sonnenhofschule, SHA, beratung.kommunikation.soho(at)t-online.de

Viel Erfolg

Andreas Grandic

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

17.02.2019, 18:12 Uhr - Zu: Neos statt Tobii - Doris Henning-Schlosser

Zu: Neos statt Tobii

eingestellt am: 17.02.2019, 18:12 Uhr
eingestellt von: durgadevi

Kommentar:

Lieber Herr Grandic,

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Wir werden wie empfohlen das alternative Gerät testen. Anscheinend ist evtl. auch ein gebrauchter Tobii im Angebot. Unserer Erfahrung nach funktioniert die Augensteuerung beim Tobii am zuverlässigsten ,zumal sie in das Gerät integriert ist.

Bei Bedarf kommen wir sehr gerne auf ihr Angebot zurück!

Viele Grüße aus Mössingen,

Doris Henning-Schlosser 

Informationen über den Autor:

Sonderschullehrerin an der Dreifürstenst, Sonderschullehrerin, Dreifürstensteinschule Mössingen

18.02.2019, 10:56 Uhr - Zu: Neos statt Tobii - Wolfgang Rieth

Zu: Neos statt Tobii

eingestellt am: 18.02.2019, 10:56 Uhr
eingestellt von: wori

Kommentar:

Liebe Frau Hennig-Schlosser,

Wenn ich das Datenblatt richtig gelesen habe, handelt es sich bei dem Neos Gerät um die Hardware, Alea ist die dazugehörige Augensteuerung. Auf diesem System soll (laut Datenblatt) auch die Tobii-Communicator Software laufen. Wahrscheinlich müssten Sie die Software gesondert beantragen.

Bei der Beantragung komplexer Systeme haben wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit Testphasen versch. Geräte/Hersteller gemacht. Es hat sich auch bewährt, in den Stellungnahmen die (Kommunikations-)Situation des betreffenden Schülers ohne das Gerät darzustellenund ausfühlich zu beschreiben, welche Vorteile eine bestimmte Hardware/Software für den Schüler hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rieth

Informationen über den Autor:

Mitbegründer CLUKS; Redaktionsmitglied, Sonderschullehrer, Esther-Weber-Schule

18.02.2019, 12:38 Uhr - Zu: Neos statt Tobii - Wolfgang Schaible

Zu: Neos statt Tobii

eingestellt am: 18.02.2019, 12:38 Uhr
eingestellt von: woschaible

Kommentar:

Ich schließe mich den Vorschreibern an:

1. Die Krankenkasse darf nicht über einen einzigen Vertragspartner alle Hilfsmittel stellen.

2. Es gilt zwischen der Hardware und der Software, insbesondere dem angedachten Vokabular zu unterscheiden.

Bei der Hardware würde ich zunächst vor allem die Funktionalität der Augensteuerung testen bzw. miteinander vergleichen, und zwar unbedingt mit dem Nutzer selbst, da hier von Nutzer zu Nutzer unterschiedliche Ergebnisse auftreten können. So würde ich testen, wie gut der Nutzer alle Bereiche des Bildschirmes mit den Augen erreicht, wie klein die anzusteuernden Felder sein dürfen, ob die Augensteuerung bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen gleich gut funktioniert, ob (falls der Nutzer eine solche benötigt) die Augensteuerung auch mit Brille gut funktioniert. Ein wichtiges Kriterium ist auch die Größe des Bereiches, in dem sich der Kopf des Nutzers befinden muss, damit die Augensteuerung zuverlässig funktioniert. Je toleranter da die Augenstuerung ist, desto besser.

Weitere Kriterien könnten sein: Qualität der Sprachsynthese und der Lautsprecher, Speicher, Prozessor, Arbeitsspeicher, Schnelltasten, kann z.B. schnell angezeigt werden, ob die Augen ausreichend erkannt werden, kann der Nutzer über eine Pausetaste das System eigenständig pausieren und wieder aktivieren, ist eine Kamera integriert, mit der der Nutzer Fotos machen kann und solche Dinge.

Anhand der Kriterien kann dann die Hardware ausgewählt und daran gegangen werden, zu entscheiden, welches Vokabular und welche Basissoftware voraussichtlich am besten zu dem Nutzer passt. Der Neos mit Alea wird beispielsweise bei einem Hilfsmittelanbieter wahlweise mit The Grid oder Tobii Communicator angeboten, Tobii Dynavox bietet seine Geräte z.B. mit Tobii Communicator oder Snap & Core first an. Die anbietende Hilfsmittelfirma sollte hier eine gute und umfangreiche Einweisung und Support bieten, damit der Nutzer seine Kommunikatioshilfe effektiv nutzen kann. Hier gibt es große Unterschiede. 

Die meisten Nutzer sind auch darauf angewiesen, mehr als eine Halterung zur Verfügung zu haben, so dass sie z.B. im Rollstuhl, im Stehständer, im Bett usw. mit den Augen kommunizieren können. Dazu müssen die in Frage kommenden Hilfsmittelfirmen unbedingt gute und praktikable Lösungen anbieten. 

Sind die verglichenen Systeme tatsächlich gleichwertig, spricht nichts dagegen, bzw. ist es zwingend geboten, das kostengünstigere zu wählen. 

Es ist schon eine Weile her, dass ich die Alea Augensteuerung das letzte Mal getestet hatte, aber damals war sie zur Tobii-Augensteuerung - rein technisch - auf alle Fälle konkurrenzfähig. 

Informationen über den Autor:

Mitglied der CLUKS-Redaktion, Technische, Beratungszentrum für Computer- und Ko

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