Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte

eingestellt am: 16.10.2012, 18:21 Uhr
eingestellt von: Doris Henning-Schlosser
über den Autor: Sonderschullehrerin an der Dreifürstenst, Sonderschullehrerin, Dreifürstensteinschule Mössingen

Beschreibung:

An unserer Schule stellte sich wiederholt die Frage, was geschieht, wenn ein komplexes (und sehr teures!) Kommunikationsgerät abhanden kommt bzw. durch jemanden beschädigt wird, der z.B. keine entsprechende Haftplichtversicherung hat. Diese ungeklärte Frage führt auch dazu, dass Geräte teilweise in bestimmten Situationen nicht eingesetzt werden. Hat jemand im Forum Erfahrungen damit oder eine Antwort??

Kommentare zum Beitrag:

17.10.2012, 09:53 Uhr - Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte - Marcel Feichtinger

Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte

eingestellt am: 17.10.2012, 09:53 Uhr
eingestellt von: Marcel_Feichtinger

Kommentar:

Nach meinem Kenntnisstand ist es so:

Reparaturen werden durch die Hersteller nach Garantie, auf Kulanz oder auf Rezept durchgeführt. Im Schadenfall durch eine Lehrperson sollte (bei einem Regress) über den Dienstweg die Schulleitung bzw. Aufsicht sich der Sache annehmen. Dort stellt sich die Frage, ob eine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegt, oder nicht. Wenn nicht, läuft die Schadensabwicklung über den Dienstherrn.

Also kann man die Kollegen "beruhigen": beim Talker ist es wie bei allen anderen Sachen auch: nur wenn ich grob fahrlässig agiere, bin ich haftbar.

 

Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, wird bei Regress den Schaden meines Wissens jedoch selbst zahlen müssen.

 

Viele Grüße

Marcel

Informationen über den Autor:

Diplom-Pädagoge der Frühen Kindheit und , AT/UK Beratungslehrer

17.10.2012, 14:07 Uhr - Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte - Andreas Grandic

Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte

eingestellt am: 17.10.2012, 14:07 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Liebe CLUKSlerInnen,

 

da diese Frage auch in anderen Foren behandelt wird, mache ich mal ein "cross-posting". Ich zitiere zunächst eine Anfrage in der ISAAC-Mailingliste und darunter kommt dann meine Antwort.

Die Antwort von Herrn Feichtinger bezieht sich nur auf Schäden, die eine Lehrkraft verursacht hätte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

 

> Ansonsten habe ich noch im Kopf, dass Andreas Grandic mal was geschrieben hatte (ich weiß nur nicht mehr, ob das hier war, aber im Cluks-Forum habe ich keinen passenden Post gefunden), dass er mit einer Versicherung (könnte der BGV gewesen sein) die Möglichkeiten einer speziellen Versicherung für solche Geräte im Rahmen der Schülerversicherung, die zumindest in Ba-Wü jeder Schüler abschließen kann, durchspielte.

> Weiß jemand (Hallo, Andreas!), was daraus geworden ist?

> So eine Schülerversicherung wäre nämlich eine wirkliche Hilfe.

 

 

Liebe Susann,

liebe Liste,

 

da ich direkt erwähnt wurde, hier nun den aktuellen Stand. Es war Markus Knab, der die BGV ins Spiel brachte. Der aktuellste Stand ist wie folgt:

 

Die BGV (Badische Gemeindeversicherung), das Pendant zur WGV (Württembergische Gemeinde-Versicherung) ist u.a. zuständig für die Schülerzusatzversicherungen in Baden-Württemberg. Ich bin nicht auf dem neuesten Stand, wie das in den anderen Bundesländern geregelt ist.

 

Die BGV hat sich Gedanken über die Möglichkeit gemacht, elektronische Hilfsmittel im Rahmen ihres Schülerversicherungsschutzes zu versichern. Allerdings wie immer bei diesen Zusatzversicherungen im Subsidiaritätsprinzip: erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, greift diese Zusatzversicherung.

Da die BGV sinnvollerweise ihre Vorhaben mit dem WGV koordiniert, hat sie die WGV von diesem Vorhaben unterrichtet und jetzt ruht das Projekt, weil alle Beteiligten sich nicht so sicher sind, wie wichtig das Vorhaben ist.

 

Ich habe soeben mit dem Zuständigen bei der BGV telefoniert und ihm die Dringlichkeit des Themas verdeutlicht. Wir haben vereinbart, dass ich ihm den Sachverhalt an sich noch einmal ausführlich darstelle und er dies erneut und mit größerer Dringlichkeit im eigenen Hause einbringt.

Sollte es zu einer Entscheidung kommen, würde diese aber nur SchülerInnen in Baden-Württemberg betreffen. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass sich dann ggfs. andere Bundesländer anschließen.

 

Soweit also zum derzeitigen Stand.

 

Konkretere Nachfragen bitte an beratung.kommunikation.soho@t-online.de

Ich werde dranbleiben.

 

Andreas Grandic

 

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

17.10.2012, 19:58 Uhr - Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte - Doris Henning-Schlosser

Versicherung für komplexe Sprachausgabegeräte

eingestellt am: 17.10.2012, 19:58 Uhr
eingestellt von: durgadevi

Kommentar:

Vielen Dank für die Infos! Das mit der Schülerversicherung würde dann bedeuten, dass die Versicherung des Talkernutzers greift? Bei meiner Frage hatte ich vor allem den Fall im Kopf (den ich nicht so konkret formuliert habe, zugegeben), dass das Gerät durch einen anderen Schüler beschädigt wird. Viele unserer Schüler haben ja vermutlich keine Haftpflichtversicherung...

Bin auf jeden Fall gespannt, was die WGV beschließt. Der Gedanke, dass die Schülerzusatzversicherung einspringen könnte kam uns auch schon, aber die übliche Versicherung zahlt nur für Garderobe, darunter fällt ein Talker (vor allem preislich..) ja nicht.

Informationen über den Autor:

Sonderschullehrerin an der Dreifürstenst, Sonderschullehrerin, Dreifürstensteinschule Mössingen

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