Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

Hilfsmittelversicherung

eingestellt am: 14.01.2014, 09:56 Uhr
eingestellt von: Sabine Hecker
über den Autor:

Beschreibung:

Hallo,

 

wer kennt sich aus mit einer Versicherung für ein neues Ipad, das sowohl zu Hause, als auch in der Schule- also auch Taxitransport, eingesetzt werden soll, damit wir es als Eltern bei einer eventuellen Beschädigung der KK gegenüber nicht selbst bezahlen müssen?

 

Danke und Grüße.

Kommentare zum Beitrag:

14.01.2014, 19:51 Uhr - Hilfsmittelversicherung - Nina Fröhlich

Hilfsmittelversicherung

eingestellt am: 14.01.2014, 19:51 Uhr
eingestellt von: NinaFroehlich

Kommentar:

Liebe Sabine,

 

ist das iPad von der Krankenkasse bezahlt?

Dann ist es auch Eigentum der Krankenkasse und die müssen sich um die Versicherung kümmern. So ist es meines Wissens ja auch mit allen anderen Talkern. Ich hatte in Gesprächen mit der Krankenkasse auch schon mal nachgefragt, und der Sachbearbeiter hat mir erklärt, dass das Sache der Krankenkasse wäre. Ob die das Ding dann versichern oder nicht, ist dann deren Sache.

 

Frag da doch noch mal nach, oder hat die Krankenkasse euch aufgefordert, eine Versicherung abzuschließen?

Liebe Grüße

Nina

Informationen über den Autor:

Sonderschullehrerin an der Schule am Win, Sonderschullehrerin, Schule am Winterrain

15.01.2014, 19:40 Uhr - Hilfsmittelversicherung - Andreas Grandic

Hilfsmittelversicherung

eingestellt am: 15.01.2014, 19:40 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Liebe Leserinnen und Leser,

ich muss die Aussage von Frau Fröhlich etwas kommentieren und einschränken. Zunächst geht es darum, was versichert werden soll. In der ursprünglichen Frage von Frau Hecker ging es um

 

"ein neues Ipad, das sowohl zu Hause, als auch in der Schule- also auch Taxitransport, eingesetzt werden soll, damit wir es als Eltern bei einer eventuellen Beschädigung der KK gegenüber nicht selbst bezahlen müssen".

 

Das wäre eine Art Rundum-Sorglos-Paket. In der Realität ist es so, dass die gesetzlichen Kassen die Reparatur eines Gerätes, das defekt ist in der Regel auf Rezept bezahlen. Das gehört zur Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen. Die Tatsache, dass das Gerät der Kasse gehört, heißt nicht automatisch, dass sie sich um eine Versicherung kümmert. Beim Empfang eines Gerätes unterschreiben die Empfangenden in der Regel ein Papier, in dem Sie sich zum pfleglichen Umgang mit dem Gerät verpflichten oder es steht sogar in den Geschäftsbedingungen von Verträgen.

 

Dies spielt dann eine Rolle, wenn ein Gerät verloren geht oder durch andere beschädigt wird. Die Kasse kann dann verschiedene Positionen beziehen:

1. Sie ist sehr kulant und ersetzt den Schaden (also: evtl. neues Gerät).

2. Sie will die genauen Umstände wissen und behält sich vor andere in Regress zu nehmen (Schadensverursacher etc.).

 

Der zweite Fall hat zur Folge, dass es evtl. sehr lange dauern kann, bis der "Fall" geklärt ist und eine neue Versorgung erfolgen kann.

V.a. die Vorgehensweise und Kosten-Zuständigkeit bei Verlust und Diebstahl eines Gerätes ist eigentlich nicht geklärt.

Reparaturen werden m.E. von den Kassen eher großzügig gehandhabt. Wenn z.B. ein Kind ein Gerät fallen lässt.

 

Es gab ja die Hoffnung, dass die Schülerzusatzversicherung, die sicherlich alle Eltern von schulpflichtigen Kindern in Baden-Württemberg kennen, in ihre Leistung auch eine Elektronikversicherung aufnimmt (nicht für iPods o.ä., sondern für elektronische Hilfen). Leider hat mir einer der Zuständigen bei der Badischen Gemeindeversicherung heute mitgeteilt, dass die WGV und die BGV nichts in der Richtung unternehmen werden, solange das Ministerium für Kultus und Sport dies nicht von den Versicherungsunternehmen verlangt. Das tut es (noch) nicht. Ich werde in dieser Sache beim MKS aktiv werden, gleichzeitig aber auch bei den großen Versicherungen nachfragen, wie diese dies handhaben.

 

Im konkreten Fall bleibt natürlich die Frage offen: wurde das Gerät von der Kasse bezahlt ? Wenn nicht, wird sie natürlich auch in dem angefragten Fall nicht aktiv werden.

 

Grüße

 

Andreas Grandic

 

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

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