Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

UK-App als Hilfsmittel

eingestellt am: 24.04.2012, 15:00 Uhr
eingestellt von: Annette Fischer
über den Autor:

Beschreibung:

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Verordnung einer UK-App und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Vor ein paar Jahren erhielt ich für meinen nichtsprechenden Sohn (Angelmansyndrom, 18Jahre) von der gesetzlichen Krankenkasse die Boardmakersoftware für meinen PC.

Zur Zeit ist er sehr interessiert an Gebärden: Ist es möglich die App"Deutsche Gebärdensprache" als Hilfsmittel von der Krankenkasse zu bekommen? Die behandelnde Ärztin im SPZ würde es sofort verordnen.

Annette Fischer

Kommentare zum Beitrag:

24.04.2012, 19:26 Uhr - UK-App als Hilfsmittel - Andreas Grandic

UK-App als Hilfsmittel

eingestellt am: 24.04.2012, 19:26 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Fischer,

da die Apps (noch) nicht in den Hilfsmittelkatalog der GKV aufgenommen sind, besteht sicherlich die Möglichkeit, dass es eine Kasse zunächst ablehnt bzw. Fragen hat.

Ich würde in ihrem Fall (soweit ich es verstanden habe) so argumentieren:

 

Es gibt einen Bedarf für die entsprechende Software

 

Die entsprechende Software steht auch als App zur Verfügung und ist gleichwertig mit einer Software, die bspw. auf einem PC laufen würde

 

Der Vorteil der App wäre der mobilere Einsatz

 

Die App ist nicht teurer oder höchstens unwesentlich teurer

 

Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV (PG 16) gibt es die Position 16.99.06.3000-3999 (sonstige behinderungsgerechte Software), die allerdings noch nicht mit einzelnen Produkten besetzt ist. Darunter könnte aber eine solche Software fallen

 

Wenn o.g. zutrifft, dann

 

benötigen Sie also Rezept, Diagnose, Kostenvoranschlag und eine Begründung, die auf diesem beruhen könnte, natürlich unter Berücksichtigung der individuellen Situation.

Dann würde ich mal auf die Reaktion der Kasse warten und ggfs. in den Widerspruch gehen.

Sollten Sie Details besprechen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an mich (beratung.kommunikation.soho(at)t-online.de, Beratungsstelle UK der Sonnenhofschule in Schwäbisch Hall).

Viel Erfolg

 

Andreas Grandic

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

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