Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

A A A

Frage

MDK lehnt Computer mit Augensteuerung ab, Widerspruch

eingestellt am: 15.03.2016, 10:57 Uhr
eingestellt von: Barbara Rent
über den Autor:

Beschreibung:

Hallo, 

ich habe für meinen 5jährigen Sohn bei der Krankenkasse einen Antrag gestellt für einen Tobii- Computer mit Augensteuerung. Auf telefonische Nachfrage habe ich nun erfahren, dass der MDK den Computer ablehnt, da unser Sohn bei der letzten Pflegebegutachtung im Januar 2015 greifen konnte. Bei der Antragstellung haben 4 Fachleute Berichte geschrieben, dass seine Motorik nicht für kommunikative Zwecke ausreichend oder nutzbar ist. Seine Motorik ähnelt der von Kindern mit Rett-Syndrom. Ich bin jetzt ziemlich frustriert, dass sich der MDK einfach über alle Berichte hinwegsetzen kann und sich auf die Pflegebegutachtung von vor über einem Jahr berufen kann? Wir möchten jetzt in Widerspruch gehen, allerdings weiß ich nicht so recht wie ich am besten vorgehen soll. Wer weiß Rat? Wir kommen übrigens aus NRW. 

            Jurila

Kommentare zum Beitrag:

15.03.2016, 11:11 Uhr - Zu: MDK lehnt Computer mit Augensteuerung ab, Widerspruch - Lars Tiedemann

Zu: MDK lehnt Computer mit Augensteuerung ab, Widerspruch

eingestellt am: 15.03.2016, 11:11 Uhr
eingestellt von: lars.tiedemann

Kommentar:

Hallo,

ich würde mir das MDK-Gutschten schriftlich zukommen lassen. Die Krankenkasse entscheidet und der MDk empfiehlt. Daher auf die schriftliche Genehmigung/Ablehnung warten, bzw. diese einfordern. Sie haben ja schon Kontakt mit der Krankenkasse gehabt und die Situation erklärt. Ebenso haben ja 4 Fachleute etwas geschrieben. Ich würde an Ihrer Stelle Kontakt mit einer mit Kommunikationshilfen erfahrenen Anwaltskanzlei aufnehmen und diese das Widerspruchsverfahren durchführen lassen. Das kostet zwar etwas Geld, aber spart Nerven und Zeit von Ihnen und den pädagogisch-therapeutischen Fachleuten (die ja auch Geld kosten).

Als Anwälte kämen zum Beispiel Hartmann Rechtsanwälte in Frage:

http://www.hartmann-rechtsanwaelte.de/home.html

Viel Erfolg 

Lars Tiedemann

Informationen über den Autor:

Dipl. Heilpädagoge, Erzieher, AAC Conten, Content Developer, Vokabularentwicklung, Tobii Dynavox

15.03.2016, 22:03 Uhr - Zu: MDK lehnt Computer mit Augensteuerung ab, Widerspruch - Barbara Rent

Zu: MDK lehnt Computer mit Augensteuerung ab, Widerspruch

eingestellt am: 15.03.2016, 22:03 Uhr
eingestellt von: Jurila

Kommentar:

Hallo Herr Tiedemann, 

vielen Dank für die Antwort. Über diese Option habe ich auch schon nachgedacht. Ich finde es sehr erschreckend, wie sich der MDK einfach über die Fachberichte hinweggesetzt hat. Meine Befürchtung ist, dass es bei weiteren Berichten genauso verlaufen könnte. Fachliche Rückendeckung kann da nicht schaden. Aber ich werde jetzt tatsächlich erst einmal die schriftliche Ablehnung abwarten. Ich denke nicht, dass sich ein Sachbearbeiter gegen den Rat des MDK stellen wird. 

Mit freundlichen Grüßen, 

                              Barbara Rent

Informationen über den Autor:

Nach oben