Computergestütztes Lernen und Unterstützte Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen / geistigen Beeinträchtigung

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Frage

Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 29.08.2016, 11:03 Uhr
eingestellt von: Barbara Rent
über den Autor:

Beschreibung:

Hallo, 

seit kurzem wurde unserem Sohn ein Tobi- I mit Augensteuerung für den Gebrauch Zuhause und für den Kindergarten zur Verfügung gestellt. Der Kindergarten hat nun große Bedenken, wer für einen evtl. Schaden im Kindergarten aufkommt, wenn er z.B. durch andere Kinder und trotz geleisteter Aufsichtspflicht geschieht. Kinder unter 7 sind ja nicht deliktfähig. Wer muß in diesem Fall haften und gibt es spezielle Versicherungen, die dieses Risiko abdecken? 

Vielen Dank, 

 

     Barbara Renter

Kommentare zum Beitrag:

29.08.2016, 11:46 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer - Dietmar Fischer

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 29.08.2016, 11:46 Uhr
eingestellt von: dietmar-fischer@posteo.de

Kommentar:

Nach meiner Kenntnis verhält sich die Angelegenheit so:
Die MitarbeiterInnen des Kindergartens müssen sich keine Sorgen machen: Für Fehler eines Arbeitnehmers (hier z.B. Fallen lassen des Talkers) haftet in der Regel der Arbeitgeber, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
Die meisten Einrichtungen oder Schulen haften ohnehin nicht für Dinge, die Kinder mitbringen.
Außerdem gehört in der Regel der Talker der Krankenkasse. Wenn der Talker defekt ist, muss die Krankenkasse für eine Reparatur oder Ersatz sorgen. Wenn die Krankenkasse ihren Talker versichern wollte, müsste sie sich darum kümmern. Bei Schäden könnte die Krankenkasse sich an den Arbeitgeber der Mitarbeiter wenden. Ich habe noch nicht gehört, dass das geschehen wäre.

Ich sehe keine Notwendigkeit als Eltern, ErzieherIn oder LehrerIn etwas zu unternehmen und es gibt auch keinen Grund (weil der Talker kaputt gehen könnte) ihn im Schrank aufzubewahren!

Dietmar Fischer - Schule am Haus Langendreer Bochum

 

Informationen über den Autor:

Beratung Unterstützte Kommunikation und , Lehrer f. Sonderpädagogik, Schule am Haus Langendreer

29.08.2016, 15:19 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer - Andreas Grandic

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 29.08.2016, 15:19 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Rent,

ihre und vergleichbare Fragen tauchen immer wieder im Forum auf und angesichts der Summen, die im Spiel sind, ist eine Nachfrage durchaus berechtigt. Wie bei Versicherungsfragen üblich, können hier regelrechte Horrorszenarien aufgebaut werden (wer zahlt, wenn....?) und ich werde versuchen, die 'möglichsten' Fälle darzustellen.

Zunächst aber möchte ich Herrn Fischer zustimmen: die MA der aufnehmenden Einrichtung könnten wirklich nur in Regress genommen werden, wenn sie nachweislich grob fahrlässig (betrunken etc.) handeln würden. Das kann sicherlich ausgeschlossen werden. Ein Talker kann immer runterfallen und es ist klar, dass so etwas nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.

Nun aber die in der Regel auftretenden 'Fälle':

  • Gerät ist durch Sturz... defekt, keiner weiß, wie es passiert ist. Anderes Kind könnte Verursacher sein. Zunächst würde die Reparatur zu Lasten der Kasse (per Rezept) erfolgen, da das Kind das Gerät ja benötigt. Die Kasse hätte (und hier irrt Herr Fischer) die Möglichkeit, sich bei der Einrichtung zu erkundigen, wie das genau passiert ist und ob jemand in Haftung genommen werden kann. Dies haben wir schon mehrfach so erlebt. Je nach Kasse muss ein Unfallfragebogen ausgefüllt werden. Letztendlich liegt in der Regel kein schuldhaftes (vorsätzliches) Verhalten eines anderen Kindes vor, da so was in der Regel unabsichtlich passiert. Also keine Haftung des Kindes oder der Einrichtung.

 

  • Gerät geht auf dem Transport in die Einrichtung oder nach Hause kaputt oder verschwindet: Hier muss mit der Firma, dem Verein...., der dies leistet, geklärt werden, wie dieser dieses Risiko versichert hat. In der Regel haben diese Institutionen Haftpflichtversicherungen, die auch das Eigentum der Menschen versichern, die mit ihnen fahren. Wegen der potentiellen Schadenshöhe aber genau nachfragen.

Wenn ihnen noch andere Szenarien einfallen, melden Sie sich bitte direkt und wir können das besprechen (beratung.kommunikation.soho(at)t-online.de).

Sie fragen nach Versicherungen. Dies ist leider ein eher trauriges Kapitel. Trotz jahrelanger Bemühungen ist es uns noch nicht gelungen, einen Träger von Schülerzusatzversicherungen dazu zu bewegen, Kommunikationshilfen in ihre Leistungen aufzunehmen. Einzig die Ecclesia bietet eine entsprechende Elektronikversicherung an, aber dazu muss der Träger ein kirchlicher Träger sein. Die Tatsache, dass die Geräte eigentlich der Kasse gehören, ist dabei unerheblich. Die Versicherung versichert die Geräte, die innerhalb einer Einrichtung benutzt werden, unabhängig davon, wem die gehören.

Sie können privat natürlich alles versichern. Allerdings kann ich ihnen nicht sagen, was eine private Allschadens-Versichung eines Tobii kosten würde.

Seien sie aber eher beruhigt: in ca. 20 Jahren habe ich zwar einige Versicherungsfälle erlebt, die nicht auf der Stelle zu lösen waren, aber es kam zu tragbaren Lösungen und die Krankenkassen sind sich durchaus der Tatsache bewusst, dass Geräte dieser Art im Alltag eingesetzt werden müssen und dadurch auch gewissen Risiken unterliegen. Das Leben an sich ist nun mal so.

Wie gesagt: wenn weitere Fragen (auch der Einrichtung) auftauchen, melden sie sich. Je nach Bundesland gelten auch verschiedene Regeln.

Alles Gute

Andreas Grandic

Redaktion

Schwäbisch Hall

 

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

04.09.2016, 16:13 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer -

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 04.09.2016, 16:13 Uhr
eingestellt von:

Kommentar:

Hallo, danke für die Frage!

mir wurde letzte Woche von einem Firmenvertreter gesagt: jeder, der einen Rolli mit angebautem Talker bewegt, sei haftbar, wenn diesem etwas geschieht.

Ist das wirklich so?

Mitbewohner, Freunde, Familienmitglieder, Assistenten, Therapeuten, Pflegekräfte, Mitarbeiter,  ... sind alle in "Gefahr", einen beschädigten Talker bezahlen zu müssen???

Lieben Gruß, Elfe

Informationen über den Autor:

05.09.2016, 09:32 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer - Andreas Grandic

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 05.09.2016, 09:32 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Berndt,

so wie Sie die Aussage schildern ist diese nicht haltbar. Ich habe Ihnen wegen Details eine separate Mail geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Grandic

 

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

12.09.2016, 09:32 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer - Barbara Rent

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 12.09.2016, 09:32 Uhr
eingestellt von: Jurila

Kommentar:

Vielen Dank für die zahlreichen und sehr hilfreichen Antworten. Wir sind nun so verblieben, dass sowohl der Kindergarten, als auch der Fahrdienst den Computer bei ihrer Haftpflicht- Versicherung angegeben haben und wir nun auch unsere Haftpflicht- Versicherung erweitern. Wir haben nun auch geliehene und gemietete Gegenstände (was ja auf Hilfsmittel zutrifft) mit in der Police und auch einen Forderungsausfall integriert. Wir hoffen damit von unserer Seite das Mögliche beigetragen zu haben, dass es in einem evtl. Schadensfall gute und schnelle Lösungen gefunden werden. 

Vielen Dank, 

 

          Barbara Rent

Informationen über den Autor:

12.09.2016, 11:08 Uhr - Zu: Versicherung Kommunikationscomputer - Andreas Grandic

Zu: Versicherung Kommunikationscomputer

eingestellt am: 12.09.2016, 11:08 Uhr
eingestellt von: buksoho

Kommentar:

Sehr geehrte Frau Rent,

es freut mich außerordentlich, dass Sie zu einer guten Lösung gekommen sind. Es wäre sicherlich für Eltern, die in einer ähnlichen Situation stehen, hilfreich, wenn Sie den Namen ihres Haftpflichtversicherers nennen könnten. Evtl. sind diese Eltern beiim gleichen Versicherer oder können darauf verweisen. Gerade die Aufnahme von geliehenen Geräten, wie in Ihrem Fall, ist ein wichtiges Detail.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Grandic (Redaktion)

Informationen über den Autor:

Mit dem CLUKS weder verwandt noch versch, Lehrkraft an der Beratungsstelle, Sonnenhofschule / Beratungsstelle

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