Frage
Rückgabe und Neubeantragung einer elektronischen Kommunikationshilfe
eingestellt am: 28.11.2019, 14:44 Uhr
eingestellt von: Elke Schiller
über den Autor: Logopädin und Kommunikationspädagogin (L, Logopädische Praxis
Beschreibung:
Wir betreuen eine erwachsene Nutzerin mit Rett-Syndrom, die mit einer Augensteuerung versorgt wurde. Leider funktioniert diese trotz mehrmaliger Überprüfung durch die Hilfsmittelfirma nicht zuverlässig, was dazu führt, daß die Nutzerin immer desinteressierter dem Angebot ("Look to learn") gegenüber wird.
Hat jemand Erfahrung damit, ob und am besten mit welcher Begründung ein Gerät zurückgegeben werden kann und ob anschließend die Chance besteht ein Gerät von einer anderen Firma zu beantragen? Es war schon sehr schwierig überhaupt den Antrag für eine Erwachsene, die vorher nie mit UK versorgt war, bei der Krankenkasse durchzubekommen.
Ich wäre sehr dankbar für Tipps.
Herzliche Grüße
Elke Schiller
28.11.2019, 21:11 Uhr - Zu: Rückgabe und Neubeantragung einer elektronischen Kommunikationshilfe - Julius Dr. Deutsch
Zu: Rückgabe und Neubeantragung einer elektronischen Kommunikationshilfe
eingestellt am: 28.11.2019, 21:11 Uhr
eingestellt von: kommhelp
Kommentar:
Hallo,
nur mal als Arbeitshypthese: Vielleicht ist es ja auch nicht die Augensteuerung selbst, sondern das "Angebot", das ja eher auf Kinder zugeschnitten ist, das (neben den unbestrittenen Anfangsschwierigkeiten bei der Benutzung dieser Technologie) das Interesse de Nutzerin erlahmen lässt?
Viele Erwachsene fühlen sich mit UK-Hilfsmitteln, die auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind, nicht als Erwachsene wahrgenommen; vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit mit Inhalten, die für die Nutzerin attraktiver sind?
Viel Erfolg!
Informationen über den Autor:
Vorstand von kommhelp e.V. (www.kommhelp, Vorstand, kommhelp e.V.
10.02.2020, 11:16 Uhr - Zu: Rückgabe und Neubeantragung einer elektronischen Kommunikationshilfe - Wolfgang Schaible
Zu: Rückgabe und Neubeantragung einer elektronischen Kommunikationshilfe
eingestellt am: 10.02.2020, 11:16 Uhr
eingestellt von: woschaible
Kommentar:
Wir hatten in der Vergangenheit den einen oder anderen Fall, in dem das alte Gerät so oft repariert werden musste, dass dien Krankenkasse einer Neuversorgung zugestimmt hatte, nachdem wir und die Hilfsmittelfirma darlegen konnten, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder nur zu unverhältnismäßigen Kosten durchführbar war. Hier wurde dann ein Nachfolgemodell des gleichen Herstellers finanziert.
Informationen über den Autor:
Mitglied der CLUKS-Redaktion, Technische, Beratungszentrum für Computer- und Ko